Organisation der DUIHK
Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das oberstes Organ der DUIHK.
- Sie tagt einmal jährlich und wählt den Präsidenten, die Mitglieder des Vorstands sowie den Wirtschaftsprüfer.
Vorstand
- Zwischen den Mitgliederversammlungen wird die DUIHK durch den Vorstand geführt.
- Der Vorstand fördert die Aufgaben der Kammer, achtet auf die Einhaltung des satzungsmäßigen Zwecks, beschließt die Richtlinien für die Führung der Geschäfte und wahrt die Interessen der Mitglieder.
- Der Vorstand ernennt die Vizepräsidenten und den Schatzmeister sowie den Geschäftsführer der DUIHK.
- Er entscheidet über Aufnahme und Ausschluß von Mitgliedern und legt die Höhe des Mitgliedsbeitrages fest.
- Er verabschiedet den Wirtschaftsplan und den Jahresabschluss der DUIHK.
Geschäftsführer
- Der Geschäftsführer ist verantwortlich für die operative Führung der Kammer.
- Er ist Mitglied des Vorstands und vertritt die Kammer gemeinsam mit dem Präsidenten.
Beirat
- Die Mitglieder des Beirats beraten die DUIHK in speziellen fachlichen Fragen. Sie werden vom Präsidenten auf Beschluß des Vorstandes berufen.
Delegierte
- Auf Beschluß des Vorstandes können in Deutschland und Ungarn ehrenamtliche Delegierte ernannt werden, die als lokale Kontaktperson der Kammer vor Ort tätig sind. Delegierte gehören dem Beirat an.
Hauptamtliche Mitarbeiter
- Die DUIHK beschäftigt ein Team von etwa 35 hauptamtlichen Mitarbeitern.




