Information der Német -Magyar Gazdasági Ház Ingatlankezelő Kft. über den Einsatz eines elektronischen Überwachungssystems

1. Ziel

Die Német-Magyar Gazdasági Ház Ingatlankezelő Kft. (Sitz: 1024 Budapest, Lövőház utca 30., im Weiteren: „Gazdasági Ház” oder „Verantwortliche”) informiert Sie nachfolgend in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rats (im Weiteren: „Verordnung” oder „DSGVO”) über den Betrieb des Überwachungssystems am Sitz von Gazdasági Ház. Ziel des Betriebs des Überwachungssystems ist die Verhinderung von Straftaten sowie die Unterstützung des Personen- und Vermögensschutzes.

Die Német-Magyar Gazdasági Ház Ingatlankezelő Kft. arbeitet mit ihren verbundenen Unternehmen, d.h. der Deutsch-Ungarischen Industrie- und Handelskammer sowie der Németh-Magyar Tudásközpont Kft., zusammen. Im Kreis der durch vorliegende Regelung betroffenen Personen gilt sie jedoch als selbstständige Verantwortliche, während der Geltung dieser Regelung gibt sie keine personenbezogenen Daten an ihre verbundenen Unternehmen weiter.

2. Geltungsbereich

Gazdasági Ház betreibt die Kameras an ihrem Sitz (1024 Budapest, Lövőház utca 30.). Die Aufnahmen werden vom gesamten Bereich der Immobilie angefertigt.

3. Regelung

3.1. Erstellung von Bildaufnahmen

Die Anzahl der am Sitz von Gazdasági Ház angebrachten digitalen Kameras, deren genaue Position, der Blickwinkel der angebrachten Kameras beziehungsweise die Anordnung der einzelnen Kameras ergibt sich aus der einen untrennbaren Bestandteil dieser Datenschutzinformation bildenden Anlage.

Soweit die Verantwortliche in Bezug auf die Kameras von Zeit zu Zeit Änderungen durchführt (zum Beispiel neue Kameras anbringt oder den durch die bestehenden Kameras kontrollieren Bereich ändert), nimmt sie diese Änderung mit in die Anlage dieser Datenschutzinformation auf und veröffentlicht diese in gewohnter Weise.

Von den in das Blickfeld der Kameras gelangenden Personen – etwa von den Mitarbeitern der Kammer (im Weiteren einschließlich aller aufgrund eines Rechtsverhältnisses für die Kammer tätig werdender Personen) und von zu den verbundenen Unternehmen von Gazdasági Ház, der Deutsch-Ungarischen Industrie-und Handelskammer sowie der Németh-Magyar Tudásközpont Kft., gelangender Personen – werden die betreffenden Personen identifizierende Bildaufnahmen angefertigt. Da die angefertigten Bildaufnahmen als personenbezogene Daten gelten, behandelt Gazdasági Ház diese entsprechend der Bestimmungen der Verordnung als personenbezogene Daten und sichert den Betroffenen die Rechte gemäß der Verordnung zu (beachten Sie hierzu Punkt 4.8).

3.2. Ziel und Beschränkung der Erstellung von Bildaufnahmen

Ziel der Erstellung von Bildaufnahmen ist der Personen- und Vermögensschutz der Verantwortlichen und ihrer Mitarbeiter beziehungsweise der Besucher der verbundenen Unternehmen, der Schutz von Leben, körperlicher Unversehrtheit und persönlicher Freiheit sowie Schutz der Geschäftsgeheimnisse von Gazdasági Ház und ihrer verbundenen Unternehmen, Verhinderung rechtswidriger Handlungen und deren etwaiger Nachweis sowie das Ergreifen des Täters im Falle rechtswidrigen Verhaltens.

Der Zugriff auf die Bildaufnahmen und deren Verwendung ist möglich, wenn

  • die bestehenden Umstände nahelegen, dass das Erkennen der Rechtsverletzungen, das Ergreifen des Täters bzw. die Verhinderung der rechtswidrigen Handlungen und deren Nachweis mit anderen Mitteln nicht zu erreichen wäre.

Die Verantwortliche positioniert keine Kameras in bestimmten Bereichen, wenn diese Positionierung die Menschenwürde verletzen würde (beispielsweise Umkleide, Toiletten).

3.3. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Mangels vom Inhalt dieser Information abweichender Bestimmung erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der betroffenen Person beziehungsweise die Bereitstellung der Daten auf freiwilliger Basis und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist gemäß Artikel 6 Absatz (1) Buchstabe a) der Verordnung die freiwillige Einwilligung der betroffenen Person. Die Einwilligung kann auch durch konkludentes Verhalten erfolgen. Konkludentes Verhalten liegt insbesondere vor, wenn die sich im öffentlich zugänglichen Teil des Privatbereichs aufhaltende natürliche Person den überwachten Bereich trotz der dort angebrachten entsprechenden Hinweise betritt (es sei denn, aus den Umständen ergibt sich ausdrücklich etwas anderes). Dasselbe bezieht sich auf die Mitarbeiter der verbundenen Unternehmen der Verantwortlichen.

Im Falle der eigenen Mitarbeiter der Verantwortlichen ist Rechtsgrundlage für den Betrieb des elektronischen Überwachungssystems gemäß Artikel 6 Absatz (1) Buchstabe f) der Verordnung das berechtigte Interesse der Verantwortlichen als Arbeitgeber.

3.4. Ort der Datenverarbeitung

Die durch die am Sitz von Gazdasági Ház angebrachten Kameras angefertigten Bildaufnahmen erfolgen in einem geschlossenen System, das auf einem Computer gespeichert wird. Der Server befindet sich im Budapester Sitz der Verantwortlichen. Von den Aufnahmen wird keine Sicherungskopie erstellt.

3.5. Dauer der Speicherung der Bildaufnahmen

Die Verantwortliche speichert die Aufnahmen – mangels Verwendung – drei Tage und löscht diese nach Ablauf des Speicherzeitraums automatisch, es sei denn, die betroffene Person, deren Rechte oder berechtigten Interessen durch die Aufnahmen berührt werden, verlangt innerhalb von drei (3) Tagen nach der Aufnahme unter Nachweis ihres Rechts oder ihrer berechtigten Interessen, dass die Verantwortliche die Daten nicht löscht. Die Verantwortliche kann die Aufnahmen ausnahmsweise im Falle der Bedingungen gemäß § 31 Absatz (3) des Gesetzes Nr. CXXXIII von 2005 über die Regelungen der Tätigkeit des Personen- und Vermögensschutzes und der Privatdetektive auch für einen Zeitraum von 30 Tagen aufbewahren.

3.6. Auskunft der betroffenen Person

Die Verantwortliche stellt die Auskunft der betroffenen Personen durch diese Information sowie durch Informationen und Hinweisschilder am Ort der Erstellung der Bildaufnahmen sicher.

3.7. Datenweitergabe, Kreis der zur Kenntnis der Daten berechtigten Personen

Die Verantwortliche gewährleistet, dass mangels von dieser Information abweichenden Bestimmungen beziehungsweise ohne gesetzliche Ermächtigung die durch das elektronische Überwachungssystem angefertigten Bildaufnahmen nicht an Dritte weitergegeben werden. Im Falle einer etwaigen Datenweitergabe hält die Verantwortliche den Grund und den Zeitpunkt der Mitteilung der Daten in einem Protokoll fest beziehungsweise führt hierüber aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Verzeichnis über die Datenweiterleitung. Die Verantwortliche kann die Bildaufnahmen auf Verlangen eines Gerichts oder einer anderen Behörde herausgebe.

3.8. Rechte der betroffenen Person und Ordnung der rechtlichen Geltendmachung

Die betroffene Person kann jederzeit Auskunft im Zusammenhang mit ihren durch die Verantwortliche verarbeiteten Daten verlangen und kann innerhalb von drei (3) Tagen nach Erstellung der Bildaufnahmen jederzeit die Berichtigung, Sperrung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Die Verantwortliche kann die Erfüllung des Verlangens nur dann ablehnen, wenn sie hierzu durch rechtliche Bestimmung ausdrücklich ermächtigt ist.

Die betroffene Person kann jederzeit gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten Einspruch erheben, den die Verantwortliche nur dann ablehnen kann, wenn sie hierzu durch rechtliche Bestimmung ausdrücklich ermächtigt ist.

Für die in vorliegender Datenschutzinformation nicht ausgeführten Fragen ist die einheitliche allgemeine Datenschutzrichtlinie der Deutsch-Ungarischen Industrie-und Handelskammer und ihrer verbundenen Unternehmen maßgeblich, die auf der Website der Kammer für öffentlich einsehbar ist.