Recht und Steuern

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Mehrwertsteuer: Zeit ist Geld

Schon seit dem 1. Januar 2024 können Anträge auf Erstattung der ungarischen Mehrwertsteuer (27%!) auf Rechnungen aus dem Jahre 2023 eingereicht werden. Die DUIHK übernimmt seit Jahren die professionelle Abwicklung des Erstattungsverfahrens gegenüber den ungarischen Finanzbehörden.
Wenn Sie bereits jetzt Ihre Erstattungsanträge über die DUIHK einreichen, kommen Sie zudem in den Genuss unseres attraktiven „Early Bird“-Angebots!

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Neu Regelungen für Arbeitnehmer aus Drittstaaten

Seit dem 1. Januar 2024 gelten neue Regeln für die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten.  Das neue Gesetz definiert auch den Begriff der Gastarbeiter und Gastinvestoren, so dass es in multinationalen Unternehmen auch leitende Angestellte oder andere hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittländern betreffen kann. Konzerninterne Entsendungen sind ebenfalls problematisch, wenn die Beschäftigung ohne ungarisches Arbeitsverhältnis erfolgt.

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Änderungen ab 1. Juli beim Absatz in Deutschland

Nach der Novellierung des Verpackungsgesetzes gilt ab dem 1. Juli 2022 erweiterte Pflicht für Verkaufs- und Versandverpackungen. Unabhängig davon, welche mit Ware befüllte Verpackung ein Unternehmen in Deutschland in Verkehr bringt, muss es sich bis zu diesem Zeitpunkt mit den jeweiligen Markennamen im Verpackungsregister LUCID registrieren.

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