Firmeninformationen

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Forderungsbeibringung, Vollstreckung

Forderungen gegenüber ausländischen Geschäftspartnern geltend zu machen, ist oft schwierig und mit hohem Aufwand verbunden. Jahrelange Erfahrung zeigt, dass ein außergerichtliches Verfahren den Gläubiger oft schneller und kostengünstiger zum Erfolg führt. Wir informieren Sie gern zum geeigneten Verfahren und schlagen Ihnen Alternativen vor.

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Firmenauskunft, Bonitätsprüfung

In Ungarn sind laut Eintragungen im Firmenregister ca. 700 000 wirtschaftliche Gesellschaften tätig. Jährlich werden davon etwa 10% gelöscht. Die Zahl der Neugründungen pro Jahr ist ebenso hoch. Um gut informiert Verhandlungen führen und Abschlüsse tätigen zu können, holen wir für Sie einen offiziellen Handelsregisterauszug oder Jahresabschlüsse von der zuständigen Behörde bzw. Bonitätsauskünfte von einem externen Dienstleister ein.   

Unsere Preise

Das bieten wir an:

Handelsregisterauszug

Der Handelsregisterauszug enthält u.a. folgende Informationen:

  • Name und Sitz
  • Handelsregisternummer
  • Steuernummer
  • gesetzlicher Vertreter
  • Stammkapital
  • Kontonummer
  • Tätigkeiten der Firma

Bilanz und GuV

Der Jahresabschluss ist vergangenheitsorientiert und beinhaltet bei jeder Wirtschaftsgesellschaft die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. Die weiteren Bestandteile hängen von der Rechtsform des Unternehmens ab.

Bonitätsauskunft

Die Bonitätsauskunft enthält alle notwendigen Informationen über die Finanzen, die Struktur und das wirtschaftliches Umfeld des Unternehmens.

Inkassoverfahren

Wir führen zunächst eine Prüfung durch, wonach eine schriftliche Mahnung an den Schuldner folgt. Verweigert der Schuldner die Zahlung weiterhin, veranlassen wir ggf. ein Liquidierungsverfahren. Erklärt sich der Schuldner dazu bereit, seine Schulden zu bezahlen, erstellen wir auch Ratenzahlungsvereinbarungen.

Vollstreckung

Sobald die Vollstreckungsklausel eines deutschen Titels vorliegt, können wir einen Gerichtsvollzieher damit beauftragen, die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Infrage kommen die Pfändung von Konten, Mobiliar und Gehalt sowie die Eintragung einer Hypothek auf Immobilien.