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Regierung setzt auch Vorschläge der DUIHK um

Die ungarische Regierung hat die erst am 8. Juli erlassenen Regelungen zur Ausfuhr von Baustoffen gelockert. Die DUIHK hatte der Regierung schon am 9. Juli und zusätzlich am 17. Juli konkrete Vorschläge unterbreitet, um negative Folgen bzw. ungewollte "Nebenwirkungen" für Unternehmen abzumildern. Mehrere dieser Vorschläge wurden nun in einer neuen Regierungsverordnung umgesetzt, die am 24. Juli in Kraft trat.

Die wichtigste Erleichterung: Rohstoffe und Materialien, die nicht für Bauinvestitionen exportiert werden sollen, sondern für die Verwendung in anderen Industriezweigen, sind nun von der Regelung ausgenommen. Einige Eisen- und Stahlprodukte wurden komplett von der Liste der betroffenen Güter gestrichen.

Ebenfalls aufgehoben wurde die realitätsferne Regelung, dass bereits 10 Tage vor der Lieferung ins Ausland gemeldet werden musste, mit welchem LKW die Waren transportiert werden sollen.

Die ursprüngliche Regelung sieht vor, dass im Bausektor benötigte Materialen nur mit Anmeldung und mit einer Bestätigung durch Regierungsstellen exportiert werden dürfen. Sofern die EU nicht widerspricht, soll ab 3. Januar 2022 die Anmeldepflicht durch eine Genehmigungspflicht abgelöst werden.

Wer weiterhin von der Anmeldepflicht betroffen ist, muss allerdings jetzt die Anmeldung und die Bestätigung durch die zuständigen Behörden beim Transport mitführen. Wird dies versäumt, wird ein Bußgeld in Höhe von 40% des Warenwertes fällig.

DUIHK-Vorschläge (9. Juli) DUIHK-Vorschläge (17. Juli)

Regierungsverordnungen 402_bis_406/2021 (VII.8.)

Änderungsverordnung 441/2021. (VII. 23.)