EPR - Erweiterte Herstellerverantwortung

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Ab dem 1. Juli 2023 unterliegen in Ungarn alle ausländische Online-Shops neuen Registrierungs- und Zahlungspflichten. Die EPR-Pflicht (erweiterte Herstellerverantwortung) erstreckt sich auf Hersteller von u.a. Einwegkunststoffprodukten, elektrischen und elektronischen Geräten, Verpackungen, Fahrzeugen, Batterien und Akkumulatoren, Büromaterial, Werbepapier und Verpackungen. Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, sich bei der Konzessionsgesellschaft zu registrieren und einen Vertrag über  die Erbringung von Entsorgungsdienstleistungen abzuschließen und müssen sich auch bei der Umweltbehörde registrieren bzw. vierteljährlich Meldungen abgeben, auch wenn sie ihre MwSt.-Erklärungen über das OSS-System in ihrem eigenen Land einreichen.

Im Rahmen unserer Dienstleistung vertreten wir ihr Unternehmen vor den ungarischen Behörden und reichen die erforderlichen Datenerklärungen und Quartalsmeldungen ein.

 

Unsere Dienstleistungen:

  • Vertragsschließung mit der Konzessionsgesellschaft MOHU
  • Verwaltung der von MOHU bereitgestellten elektronischen Schnittstelle
  • Vorbereitung der Quartalsmeldungen, Zusammenstellung der Berichte
  • Registrierung und Bereitstellung der Daten bei der Abfallbehörde
  • Hilfe bei der Auswahl des Steuervertreters (falls nötig)

Für ein detailliertes Angebot bitte hier klicken