Was beinhaltet die Dienstleistung?
Die DUIHK prüft die einzureichenden Rechnungen und Unterlagen auf Erstattungsfähigkeit, bereitet den Erstattungsantrag vor und reicht ihn beim deutschen bzw. ungarischen Finanzamt ein. Wir wickeln den Schriftverkehr mit der ungarischen Finanzverwaltung ab und überprüfen die Bescheide der Finanzbehörde.
Wer ist antragsberechtigt?
Erstattungsberechtigt sind alle Unternehmen, die:
- in Deutschland, in Lichtenstein, in der Schweiz oder in anderen EU-Staaten umsatzsteuerlich registriert sind,
- in Ungarn über keinen Geschäftssitz, keine Zweigniederlassung oder eine sonstige umsatzsteuerliche Betriebsstätte verfügen,
- im Vergütungszeitraum keine in Ungarn mehrwertsteuerpflichtigen Umsätze getätigt haben.
Erstattungsfähige Leistungen
Grundsätzlich werden alle in Ungarn entstandenen umsatzsteuer-belasteten Aufwendungen berücksichtigt. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen, wie z.B. PKW-, Lebensmittel- und Bewirtungskosten, Taxiquittungen, Park- und Mautgebühren oder Telekommunikationsleistungen.
Drittländer
Sofern Sie auch in anderen Ländern erstattungsfähige Umsatzsteuern gezahlt haben, können wir über das weltweite Netz deutscher Auslandshandelskammern die Rückerstattung organisieren.