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Politische Einigung über Freigabe von EU-Geldern – was das nun bedeutet

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Brüssel, 29. Mai 2026: Ministerpräsident Péter Magyar und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einigten sich auf die Freigabe von bis zu 16,4 Milliarden Euro eingefrorener EU-Fördermittel.

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MTI/EPA/Olivier Hoslet

Wie auf der anschließenden Pressekonferenz verlautete, setzt sich das Paket zusammen aus 10 Mrd. Euro aus dem Wiederaufbaufonds (RRF), 4,2 Mrd. Euro aus dem Kohäsionsfonds sowie aus 2,2 Mrd. Euro Unterstützung für Hochschulen sowie für Innovation und Forschung.

 

Die Verwendung der Mittel ist zweckgebunden. Die mehr als 4 Mrd. Euro aus dem Kohäsionsfonds können für Entwicklungsprojekte der Verkehrsinfrastruktur, des Gesundheitswesens und im Bereich Wasserwirtschaft und Umweltschutz eingesetzt werden. Für etwa 1,8 Mrd. Euro sollen InterCity- und Vorstadtzüge (HÉV) angeschafft werden. Vorgesehen sind außerdem 1,5 Mrd. Euro für die Modernisierung des Stromnetzes sowie bis zu 800 Mio. Euro für die Förderung des Wohnungsbaus. Die Förderung des KMU-Sektors und der digitalen Transformation wurde im Zusammenhang mit der Einigung wiederholt, jedoch ohne konkrete Summen erwähnt.

 

Die Auszahlung der Mittel ist an eine Reihe von Reformen geknüpft, die bis 31. August 2026 umgesetzt werden muss. Obwohl die Mittel demnach frühestens ab dem 4. Quartal erreichbar werden und ein Teil davon für bereits laufende Projekte reserviert ist, lohnt es sich dennoch, frühzeitig eine Förderberatung einzuholen und Ausschreibungen vor allem in den Bereichen Verkehr, Energie, Bau, Innovation und Forschung aktiv zu verfolgen.

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